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   VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14 HGW   

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https://dejure.org/2016,48263
VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14 HGW (https://dejure.org/2016,48263)
VG Greifswald, Entscheidung vom 09.12.2016 - 3 A 1210/14 HGW (https://dejure.org/2016,48263)
VG Greifswald, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - 3 A 1210/14 HGW (https://dejure.org/2016,48263)
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  • VG Greifswald, 13.02.2012 - 3 A 1017/10

    Erhebung von Straßenbaubeiträgen für durchgehende klassifizierte Straßen

    Auszug aus VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14
    Der Abwägungsfehler erfasst daher auch die Bestimmung des Anliegeranteils für Gehwege (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. VG Greifswald, Urt. v. 13.02.2012 - 3 A 1017/10 -, juris Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14
    Es kommt für die Beantwortung der Frage, ob eine Verkehrsanlage beitragsrechtlich selbstständig oder unselbstständig ist, auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln; besondere Bedeutung kommt ihrer Ausdehnung und ferner ihrer Beschaffenheit, der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke sowie vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße zu, in die sie einmündet (so zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 07.06.1996 - 8 C 30/94 -, BVerwGE 101, 225 und BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 8 C 106.83 -, juris).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14
    Es kommt für die Beantwortung der Frage, ob eine Verkehrsanlage beitragsrechtlich selbstständig oder unselbstständig ist, auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln; besondere Bedeutung kommt ihrer Ausdehnung und ferner ihrer Beschaffenheit, der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke sowie vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße zu, in die sie einmündet (so zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 07.06.1996 - 8 C 30/94 -, BVerwGE 101, 225 und BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 8 C 106.83 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2013 - 1 L 302/11

    Öffentlichkeit von Straßen nach DDR-Recht; Zustimmung des Rates einer Gemeinde

    Auszug aus VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14
    Die betreffende Straße musste (nach dem Willen der zuständigen staatlichen Stellen der DDR) einer öffentlichen Nutzung dienen (OVG Greifswald, Beschl. v. 09.12.2013 - 1 L 302/11 -, juris Rn. 13).
  • VG Schwerin, 06.11.2014 - 4 A 493/11

    Verursachung von Straßenreinigungsgebühren durch Hinterliegergrundstück; Weg als

    Auszug aus VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14
    Ein öffentlicher Verkehr lag vor, wenn ein nicht auf einen individuell feststehenden und abgegrenzten Personenkreis beschränkter, sondern der Allgemeinheit ungehindert offenstehender Verkehr stattgefunden hat (VG Schwerin, Urt. v. 06.11.2014 - 4 A 493/11 -, juris Rn. 49, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 220/13

    Straßenausbaubeitragserhebung; wirtschaftlicher Vorteil für

    Auszug aus VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14
    Im Verhältnis zu anderen Grundstücken ist ihre Inanspruchnahmemöglichkeit betreffend die Straße, an der sie anliegen, schon deshalb qualifiziert und in straßenbaubeitragsrechtlich relevanter Weise vorteilhaft, weil aufgrund der offensichtlich räumlich engen Beziehung dieser Grundstücke zur ausgebauten Anlage im Sinne der vorgenannten Bestimmungen in aller Regel angenommen werden kann, die Anlage werde von ihnen aus intensiver beansprucht als von anderen Grundstücken aus, die nicht an ihr anliegen (OVG Greifswald, Urt. v. 05.11.2014 - 1 L 220/13 -, juris Rn. 29).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
    Auszug aus VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14
    Maßgeblich für die Abgrenzung öffentlicher Straßen von nicht-öffentlichen Straßen war das Recht der Rechtsträger oder Eigentümer, entscheiden zu können, von wem und zu welchem Zweck die nicht-öffentliche Straße genutzt wurde (OVG Greifswald, Beschl. v. 13.02.2002 - 1 L 151/00 -, juris Rn. 55).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2001 - 1 M 52/01
    Auszug aus VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14
    Ebenso wie im Erschließungsbeitragsrecht ist daher für die Beantwortung der Frage, was beitragsfähige Anlage im Sinne des § 8 KAG M-V ist, grundsätzlich darauf abzustellen, was sich bei der natürlichen Betrachtungsweise aus der Sicht eines objektiven Betrachters als "gesamte Verkehrsanlage" darstellt (OVG Greifswald, Beschl. v. 18.10.2001 - 1 M 52/01 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2012 - 1 L 50/09

    Ausbaubeiträge; Kategorisierung einer Straße als Anlieger- bzw. Innerortsstraße

    Auszug aus VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14
    Die Fahrbahnbreite hat eine besondere Bedeutung für die Kategorisierung einer Straße als Anlieger- bzw. Innerortsstraße im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts, weil unterhalb einer bestimmten Mindestbreite (etwa fünf Meter) ein reibungs- und gefahrloser Begegnungsverkehr, insbesondere mit Lastkraftwagen nicht mehr möglich ist (OVG Greifswald, Beschl. v. 24.10.2012 - 1 L 50/09 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.1999 - 2 M 54/99
    Auszug aus VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14
    Entscheidend für die Öffentlichkeit vorhandener kommunaler Straßen war danach, dass der Weg tatsächlich von der Öffentlichkeit genutzt wurde und der damalige Rechtsträger beziehungsweise Eigentümer der Nutzung durch jedermann nicht widersprochen hatte (OVG Greifswald, Beschl. v. 08.12.1999 - 2 M 54/99 -, LKV 2000, 542).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2004 - 1 M 242/03
  • VG Greifswald, 16.10.2002 - 3 B 1967/02
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